Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erstellt auf Antrag einzelfallbezogene Auswertungen in anonymisierter und aggregierter Form. Solche Auswertungen oder Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Öffentlich bestellte und vereidigte oder nach DIN EN 45013 zertifizierte Sachverständige für Grundstückswertermittlung können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragen, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden. Die Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Pro gestelltem Antrag ist eine Bearbeitungspauschale von 40 € fällig. Diese ist auch zu zahlen, wenn keine Daten ensprechend der Anforderungen ermittelt werden können. Die Gebühren liegen je Wertermittlungsfall für bis zu 50 mitgeteilter nicht anonymisierter Kauffälle bei 100,- Euro. Jeder weitere nicht anonymisierten Kauffall wird zusätzlich mit 10,- Euro berechnet. Für anonymisierte Kauffälle werden je angefangene Arbeitsviertelstunde 25 € berechnet.
Ansprechperson
Herr Warmbrunn
Raum 22
Telefon: 0209/169 42 83
Fax: 0209/169 48 16
E-Mail: gutachterausschuss@gelsenkirchen.de
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Benötigte Unterlagen
Gebühren
Auszug aus der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung VermWertKostO NRW vom 12. Dezember 2019
Tarifstelle 5.3.2.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung, je Antrag für
a) nicht anonymisierte Kauffälle
Gebühr: 40 Euro Bearbeitungspauschale plus pauschal 100 Euro für
den 1. bis 50. Kauffall sowie 10 Euro für jeden weiteren Kauffall,
b) anonymisierte Kauffälle
Zeitgebühr gemäß Tarifstelle § 2 Absatz 7 (VermWertKostO)
- je angefangene Arbeitsviertelstunde: 27 Euro
c) anonymisierte und nicht anonymisierte Kauffälle für Testzwecke oder wenn sie
ausschließlich der Wissenschaft oder der Ausbildung dienen
Gebühr: keine
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