Am 19.09.2025 werden zwischen 8:30 und 10:30 Uhr planmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt.
In dieser Zeit kann es zu Einschränkungen kommen.
Bewohnerparkausweise
Bewohnerparkberechtigungen können wahlweise für 1 Jahr oder 2 Jahre erteilt werden. Halterinnen und Halter von Elektro-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen können 1-Jahres-Bewohnerparkausweise zu vergünstigten Konditionen beantragen.
Voraussetzungen
Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, kann der Bewohnerparkausweis online beantragt werden:
- Sie wohnen im Bewohnerparkgebiet.
- Das Kfz, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll, ist auf Sie als Halter zugelassen.
- Sie haben im Umkreis von 200m zu Ihrer Wohnung weder eine Garage noch einen privaten Einstellplatz.
- Sie möchten einen Parkausweis für 1 Kennzeichen beantragen.
Sie können Ihren Bewohnerparkausweis hier online beantragen: Online-Antrag Bewohnerparkausweis
In abweichenden Fällen (z.B. abweichender Halter, Ausweis für mehrere Kennzeichen) wenden Sie sich bitte an: sondernutzung@gelsenkirchen.de
Bewohnerparkausweise für Elektro-Fahrzeuge
Zur Beantragung von vergünstigten Bewohnerparkausweisen für Elektro-Fahrzeuge wenden Sie sich bitte an Sandra Baerwolf (Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abteilung Verkehrsordnung) unter sondernutzung@gelsenkirchen.de.
Bitte beachten Sie, dass vergünstigte Bewohnerparkausweise für Elektro-Fahrzeuge nur mit E-Kennzeichen ausgegeben werden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- KfZ - Schein
- ggf. Halterbestätigung
- Bewohnerparken - Antragsvordruck
Gebühren
- Gültigkeitsdauer 1 Jahr: 30,00 €, für Elektro-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen 10,20 €
- Gültigkeitsdauer 2 Jahre: 60,00 €
- Änderung/Zweitschrift: 6,00 €
- In Ausnahmefällen; Gültigkeitsdauer bis zu 6 Monate: 10,20 €
Weitere Informationen finden Sie hier
Hinweis
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